Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
- steuerliche Beratung
- Finanzbuchführung; Erstellung von Bilanzen
- Lohnbuchhaltung
ERLÄUTERUNGEN
Steuerliche Beratung
Was kann ich von der Steuer absetzen und was nicht? Welche Gesellschaftsform soll ich für mein Unternehmen wählen? Was muss ich bei der Erstellung von Rechnungen an meine Kunden beachten? Wir beraten Sie gerne und umfassend bei Ihren steuerlichen Fragen und betriebswirtschaftlichen Plänen in privaten und betrieblichen Bestreben.
Steuerliche Beratung heißt für uns nicht nur die Erfüllung von Rechenaufgaben und Steuergesetzen, sondern Beratung mit Herz und Verstand.
Es ist egal, ob Sie als Privatfrau/-mann oder im betrieblichen Bereich (od. sogar beides) unsere Mandantin bzw. unser Mandant sind. Wir bringen Licht in den Steuerdschungel und nehmen uns Zeit für Sie. Die steueroptimale Ausrichtung persönlicher Lebenssachverhalte, eine an Ihrem Erfolg orientierte Unternehmensberatung und die individuelle Unterstützung prägen seit Jahren die Philosophie unserer Kanzlei. Gemeinsam finden wir immer die passende und zukunftsorientierte Lösung.
Auszug aus unseren Beratungsleistungen bei Unternehmen:
- Gestaltungsberatung in den Bereichen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer usw.
- Beratung bezüglich steuerlicher Belastungen und Risiken
- Betrachtung und Beurteilung aller relevanten Steuern und Definition von Optimierungen
- Beratung bei der Wahl der Unternehmensform für die Besteuerung
- Beratung für die steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge
- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
- Herstellung der Planbarkeit Ihrer Steuerbelastung
- Darstellung steuerlicher Konsequenzen und Chancen
- Hilfestellung bei unternehmerischen Entscheidungen
- Aufstellung von Modellrechnungen
- Prüfen von Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Überprüfung steuerlicher Einzelprobleme
- u.v.m.
Auszug aus unseren Beratungsleistungen bei Privatpersonen:
- Gestaltungsberatung in den Bereichen Einkommensteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer, usw.
- Beratung bezüglich der Erstellung Ihrer Steuererklärungen
- Analyse der steuerlichen Situation
- Optimierung/Reduzierung der Steuerbelastung
- Prüfung von Steuerbescheiden o.ä.
- Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Steuerliche Gestaltung der Erbfolge sowie Testamentsgestaltung aus steuerlicher Sicht
- Hilfestellung bei Rechtsstreitigkeiten
- u.v.m.
Finanzbuchführung und Bilanz
Wir erstellen für Sie Ihre monatliche, quartalsmäßige oder jährliche Finanzbuchhaltung. Wir kümmern uns um Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Mit den Methoden der Buchführung werden alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen – also alle Einnahmen und Ausgaben – sachlich, zeitlich chronologisch und systematisch festgehalten, auf Konten gebucht und gleichzeitig dokumentiert.
- Geldanlagen, Kredite, Aktien und Devisenbestände werden ebenfalls in der Finanzbuchhaltung erfasst. Dank der Fibu behalten Steuerberater, Buchhalter, Finanzabteilungen etc. stets den Überblick über die finanzielle Situation der Firma, für die sie tätig sind.
- Am Ende eines Monats, Quartals oder Jahres – also am Ende einer Rechnungsperiode – steht die Abschließung der Konten an und es wird eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) angefertigt. Diese weist den Gewinn beziehungsweise den Verlust des jeweiligen Unternehmens gegenüber internen und externen Stellen nach.
- Die Finanzbuchhaltung liefert die notwendigen Zahlen für das Erstellen der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung. Aus diesen Werten geht dann die Gesamtlage der Unternehmung hervor. Es werden die genauen Vermögensverhältnisse und Veränderungen dieser Bestände dokumentiert.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung oder auch Lohnbuchführung beschäftigt sich mit der Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen in einem Unternehmen.
Neben der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehören unter anderem die Pflege der Mitarbeiterstammdaten, die Führung von Lohnkonten und die Meldung notwendiger Beiträge (z. B. Lohnsteuer oder Krankenkassenbeiträge) zu den Aufgaben der Lohnbuchhaltung. Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter angestellt hat, ist vom Gesetzgeber zur Lohnbuchhaltung und damit zur Erstellung einer monatlichen Entgeltabrechnung für seine Mitarbeiter verpflichtet.
Auch hier helfen wir fachgerecht weiter.
Betriebswirtschaftliche Gestaltungsempfehlungen / Unternehmensberatung
Ein Unternehmen zu führen stellt eine Herausforderung dar. Die Entscheidungen bezüglich Ihrer Ideen, Ziele und Schwierigkeiten können wir Ihnen nicht abnehmen, aber wir können mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen und Ihre Vorhaben konstruktiv diskutieren, um Sie bei der Erfüllung Ihrer Zielsetzung zu unterstützen.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne:
Telefon: 0228 / 42 98 99 5
E-Mail: info@bonn-steuerberatung.com